Wählerverzeichnis

Kirchenvorstandswahl am 13. Juni 2021

Für Gemeindemitglieder der Evang. Kirchengemeinde Bad König besteht nach der Wahlordnung der Evang. Kirche in Hessen und Nassau die Einsichtsmöglichkeit in das Wählerverzeichnisgemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 KGWO. 

Der Kirchenvorstand gibt hiermit bekannt, dass bis Montag, den 31. Mai 2021, alle Gemeindemitglieder im Gemeindebüro während der allgemeinen Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung Auskunft erhalten können, mit welchen Angaben sie im Wählerverzeichnis vermerkt sind. Zu dem Termin ist der Personalausweis mitzubringen.

Werden Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten festgestellt, ist das Wählerverzeichnis durch den Kirchenvorstand zu berichtigen. 

Eine Eintragung ins Wählerverzeichnis ist bis zur Wahl möglich, so dass auch neu Zugezogene an der Kirchenvorstandswahl teilnehmen können. Dazu muss nur nachgewiesen werden, dass man Mitglied in der Kirchengemeinde ist, beispielsweise durch Kopie des Meldeformulars des Einwohnermeldeamtes. Eine Glaubhaftmachung der Wahlberechtigung genügt allerdings nicht.