Taufe und Patenamt

Tauftermine

Taufen finden in unserer Gemeinde grundsätzlich innerhalb eines Gemeindegottesdienstes statt. Schließlich bedeutet die Taufe die Aufnahme in die Gemeinde – und da sollte die Gemeinde anwesend sein. 
Außerdem werden auf diese Weise die Gemeindeglieder immer wieder an ihre Verantwortung erinnert, für die Täuflinge und ihre Familien zu beten.

Für die Gottesdienste in Bad König bedeutet das, dass normalerweise ein Sonntag im Monat der Taufsonntag ist, häufig (aber nicht immer) ist das der zweite Sonntag im Monat (Änderungen möglich – bitte nachfragen; außerdem bitten wir, Taufen mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin mit uns abzusprechen).

Die nächsten geplanten Tauftermine für Bad König sind:

  • 14. Januar 2024
  • 11. Februar 2024
  • 10. März 2024
  • Ostern – hier gibt es mehrere Möglichkeiten; setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung
  • 14. April 2024

Tauftermine in den Filialgemeinden Momart, Fürstengrund und Etzen-Gesäß können je nach Bedarf mit den Pfarrern abgesprochen werden.

Bitte setzen Sie sich bei der Planung eines Termins rechtzeitig mit dem Gemeindebüro in Verbindung. Erst wenn von hier aus Ihr Wunschtermin bestätigt ist, sollten Sie die weiteren Schritte unternehmen – also Einladungen verschicken, Gaststätte buchen usw.

Zur Vorbereitung der Taufe wird der Pfarrer oder die Pfarrerin, die oder der den entsprechenden Gottesdienst leitet, mit Ihnen ein Gespräch führen. Daran sollten beide Eltern teilnehmen, gerne auch die Paten (das ist aber nicht unbedingt nötig). 

Hier finden Sie eine Liste mit möglichen Taufsprüchen, die immer wieder einmal weiter ergänzt wird.

Das Patenamt

Häufig werden wir gefragt, wer Pate werden kann und wer nicht. Die Antwort: Pate kann rein rechtlich jeder werden, der Mitglied einer christlichen Kirche ist. Dies muss durch einen so genannten Patenschein, der beim jeweiligen zuständigen Pfarramt ausgestellt wird, nachgewiesen werden. Der Grund dafür liegt darin, dass das Patenamt ein kirchliches (Ehren-)amt ist – und dafür ist die Kirchenmitgliedschaft eine formale Voraussetzung.

Eltern und Paten versprechen bei der Taufe, ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen. D.h., dass sie für ihr Kind und mit ihrem Kind beten, dass sie ihm biblische Geschichten erzählen und dass sie ihm helfen, eines Tages selbst JA zu sagen zu dem Geschenk, das Gott in der Taufe angeboten hat. Erst wenn dieses eigene JA erfolgt ist, wenn also der Täufling zu einem lebendigen Glauben, zu einer persönlichen Beziehung zu Jesus Christus gefunden hat, kommt die Taufe zu ihrem Ziel. 
Überlegen Sie bitte bei der Auswahl Ihrer Paten, ob diese ein solches Versprechen auch wahr machen können. Paten müssen nicht immer aus dem nächsten Familienkreis stammen – wenn es im Freundes- oder Bekanntenkreis jemanden gibt, der bewusst als Christ lebt, könnte das vielleicht die bessere Alternative sein.

Weitere Informationen zum Patenamt (und zur christlichen Erziehung Ihrer Kinder) finden Sie in einer „Predigt für Paten und die es werden wollen“, die im Juli 2011 in der Evang. Kirchengemeinde Herborn-Seelbach gehalten wurde.

Angebote der Kirchengemeinde  

Übrigens: Die Kirchengemeinde unterstützt Eltern und Paten gerne bei ihrer Aufgabe. 

Zum einen geschieht dies durch das Gebet der Gemeinde. 

Zum zweiten durch verschiedene Angebote wie unseren Purzeltreff, den Kindergarten und später auch die Kinderchöre, action-Samstage usw. 

Und zum dritten erinnert unser Taufbegleitungs-Team Sie während der ersten fünf Jahre jährlich an den Tauftag und bietet Hilfestellung an, wie dieser gefeiert werden könnte